Haushaltsnahe Dienstleistung nach §45
Nach dem § 45a des Sozialgesetzbuches haben pflegebedürftige Personen einen Anspruch auf Unterstützung im Haushalt. Dies wird ab dem Pflegegrad 1 mit einem Entlastungsbeitrag von bis zu 125 € monatlich von den Pflegekassen getragen.
Ziel der Haushaltsnahen Dienstleistungen:
- Den pflegebedürftigen Personen die Möglichkeit geben:
- möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben
- Soziale Kontakte aufrechtzuerhalten
- Ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können
- Entlastung der Pflegepersonen
- Welche Aufgaben übernehmen wir, um Sie zu unterstützen:
- Reinigung der Wohnung
- Waschen & Bügeln
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Gartenarbeiten