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Haushaltsnahe Dienstleistung nach §45

Nach dem § 45a des Sozialgesetzbuches haben pflegebedürftige Personen einen Anspruch auf Unterstützung im Haushalt. Dies wird ab dem Pflegegrad 1 mit einem Entlastungsbeitrag von bis zu 125 € monatlich von den Pflegekassen getragen. 

Ziel der Haushaltsnahen Dienstleistungen:

  • Den pflegebedürftigen Personen die Möglichkeit geben:
    • möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben
    • Soziale Kontakte aufrechtzuerhalten
    • Ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können
    • Entlastung der Pflegepersonen
  • Welche Aufgaben übernehmen wir, um Sie zu unterstützen:
    • Reinigung der Wohnung
    • Waschen & Bügeln
    • Zubereitung von Mahlzeiten
    • Gartenarbeiten