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    Haushaltshilfe

    Ist die Weiterführung Ihres Haushaltes für Sie nicht mehr möglich?
    Unsere Familienhelferinnen übernehmen alle allgemein anfallenden Hausarbeiten z.B. das Zubereiten der Mahlzeiten, Wäschepflege und das Reinigen der Wohnung.
    Mit viel Einfühlungsvermögen betreuen sie Ihre Kinder und gehen auf die individuellen Erfordernisse der Familie ein.

    Wann kann eine Haushaltshilfe genehmigt werden?

    Haushaltshilfe kann beansprucht werden, wenn bei deren Beginn im Haushalt ein Kind lebt, welches das 12. bzw. 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das durch eine Behinderung auf Hilfe angewiesen ist (längstens für 26 Wochen). Die Kosten übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung, das Sozial- und Jugendamt oder sonstige Beihilfeträger.

    • Bei einer Krankenhausbehandlung
    • Bei einer medizinischen Vorsorgeleistung
    • Bei einer medizinischen Vorsorgeleistung für Mütter und Väter
    • Bei Schwangerschaft und Entbindung
    • Bei häuslicher Krankenpflege
    • Bei einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme
    • Bei einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter und wenn keine andere Person im Haushalt diesen weiterführen könnte

    Darüber hinaus erhalten alle Versicherten auch Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushaltes wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, auch ohne Kind im Haushalt.