Der Auftraggeber erklärt den Verzicht auf Ansprüche für Schäden an seiner Anlage, die im Zusammenhang mit dem Einsatz des Güllerührers entstehen, vor allem wenn sie
- Durch die aufgerührte Masse im Fermenter, Nachgärbehälter oder Gülleendlager entstehen
und zwar gegen
- Die Maschinenring Alb-Oberschwaben Agrar- und Kommunalservice GmbH, Fahrer, Geschäftsführer, sowie deren gesetzlichen Vertretern.
- Wir gehen davon aus, dass alle im Fermenter, Nachgärbehälter oder Gülleendlager befindlichen Bauteile, dem Rühren des Güllerührers standhalten.
- Soweit, als dass der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Mit dem Haftungsverzicht sowie den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Maschinenring Alb-Oberschwaben Agrar- und Kommunalservice GmbH erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden.